Enttäuschende Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage zur Leihmutterschaft
Die Antwort der Bundesregierung zur Leihmutterschaft wirkt auf den ersten Blick konsequent, bei genauerem Hinsehen aber auffallend kurzsichtig. Sie betont zwar das umfassende Verbot im deutschen Recht – schweigt jedoch weitgehend dazu, dass Leihmutterschaft längst ein globales Geschäft ist, in dem Frauen und Kinder in anderen Ländern die Risiken und Lasten tragen.
Statt eine klare außen‑ und menschenrechtliche Linie zu formulieren, beschränkt sich die Regierung auf den Hinweis, dass in Deutschland Ersatzmuttervermittlung und medizinische Mitwirkung an Leihmutterschaft strafbar sind. Damit schützt sie zwar die eigene Rechtsordnung, überlässt das Problem aber de facto anderen Staaten. Deutsche Wunscheltern können weiterhin ins Ausland ausweichen – mit allen bekannten Gefahren von Ausbeutung, Intransparenz und unklaren Rechtsverhältnissen für die Kinder.
Gerade angesichts der internationalen wirtschaftlichen Dynamiken wäre zu erwarten, dass Deutschland seine grundsätzliche Ablehnung der Leihmutterschaft auch auf der internationalen Bühne offensiv vertritt: etwa durch Initiativen im Europarat, in der EU oder in den Vereinten Nationen, die auf eine Ächtung kommerzieller Leihmutterschaft und einen besseren Schutz von Frauen und Kindern hinwirken. Doch davon ist in der Regierungsantwort nichts zu finden.
So entsteht ein inkonsequentes Bild: Im Inland wird Leihmutterschaft rigoros verboten, während man die Tatsache, dass deutsche Nachfrage den Markt im Ausland mit antreibt, weitgehend hinnimmt. Wer Leihmutterschaft wirklich als Problem für Menschenwürde und Menschenrechte erkennt, müsste nicht nur nationale Strafnormen verteidigen, sondern aktiv daran arbeiten, dass diese Praxis international begrenzt, reguliert oder – idealerweise – geächtet wird.

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