Leihmutterschaft
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Das Europaparlament verabschiedete am 11.10.  einen Entwurf, der Leihmutterschaft als Menschenhandel qualifiziert. Und zwar nicht nur die kommerzielle, sondern auch die altruistische Leihmutterschaft. Damit hat das Parlament einen Schritt hin zu einem EU-weiten Verbot der Leihmutterschaft vollzogen. Die Abstimmung erfolgte in den  Ausschüssen für Frauenrechte und für bürgerliche Freiheiten stimmten mit großer Mehrheit einem Entwurf zu, der Leihmutterschaft dem Tatbestand des Menschenhandels zuordnet.

Der Entwurf wurde mit 69 Ja-Stimmen sowohl aus dem rechten als auch dem linken politischen Lager angenommen –  bei 22 Enthaltungen, aber ohne Gegenstimme. Damit liegt der Entwurf dem Rat der Europäischen Union nun zu weiteren Verhandlungen vor.

Die Direktorin des Instituts für medizinische Anthropologie und Bioethik Wien (IMABE), Susanne Kummer, stellte fest:  Damit ist ein „wirklich beeindruckender Schulterschluss quer durch alle Parteien im EU-Parlament gelungen“. Sie wies darauf hin, die uneinheitlichen gesetzlichen Regelungen in Europa stellten einen Flickenteppich dar. Dieser spiele Leihmutterschaftsagenturen in die Hände, da er zahlreiche Schlupflöcher für die Ausbeutung von Frauen und für Kinderhandel im Zuge von Leihmutterschaft biete.

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