Das neue Buch von Birgit Kelle ist da – und kommt wie gerufen. Nachdem auch das Selbstbestimmungsgesetz vom Bundestag verabschiedet wurde, wird als nächstes ein Fortpflanzungsmedizingesetz verabschiedet werden. Ganz oben auf der Wunschliste vor allem der FDP: Die Legalisierung der sogenannten Leihmutterschaft.
»Leihmutterschaft« ist Prostitution 2.0. Der moderne Zuhälter arbeitet bloß nicht mehr im
Rotlichtmilieu, sondern deutlich lukrativer als Agenturvermittler im Reproduktionsgeschäft. Er schickt seine »Mädchen« nicht mehr auf die
Straße zum Anschaffen, sondern in den Kreißsaal zum Gebären. Beutete man früher »nur«
die Sexualität der Frau aus, will man heute ihre Gebärfähigkeit gegen Geld. Hier wird ja keine Mutter geliehen, sondern eine Frau als Brutkasten benutzt. Das Freudenhaus der Moderne ist eine gynäkologische Praxis.
Birgit Kelle
Wer Birgit Kelle live erleben möchte, hat dazu am 13. April in München, am 20. April in Köln und am 3. Mai in Fulda Gelegenheit.
Leihmutterschaft durch die Hintertür?
Die Abgeordneten des Europaparlaments stimmten am 14. Dezember für ein EU-Elternschaftszertifikat. Dieses Zertifikat schließt ausdrücklich auch solche Kinder ein, die von einer Leihmutterschaft ausgetragen wurden. Es ermöglicht es den Bestelleletern, sich als Eltern dieses Kindes eintragen zu lassen. Damit wird die nationale Gesetzgebung in einigen europäischen Ländern ausgehebelt. In Deutschland ist Leihmutterschaft bisher nicht legal, aber ein solches Zertifikat ermöglicht es deutschen Bestelleltern, dennoch Kinder im Ausland produzieren zu lassen und problemlos die Elternschaft anerkennen zu lassen. Damit wird einem europäischen Leihmutterschaftsmarkt Tür und Tor geöffnet.
Mehr Informationen zu diesem Zertifikat, und warum die Verabschiedung der entsprechenden Verordnung nicht im Sinne Europas und der Menschenwürde ist, erfahren Sie hier. Die entscheidende Frage ist: Wer sind die Eltern?
Eine Mama kann man nicht verleihen .. oder doch?
Warum ist Leihmutterschaft überhaupt ein Thema?
Sogenannte „Leihmutterschaft“ ist zwar noch in Deutschland verboten, aber in vielen Ländern auf dem Vormarsch. Was bedeutet das? Kann man eine Mutter überhaupt leihen? Wem nutzt Leihmutterschaft, und wem schadet sie? Was steckt dahinter?
Wir glauben: Mütter kann man nicht verleihen. Frauen kann man nicht ausleihen. Wir haben ein Problem damit, dass Frauen gegen wenig Geld ihren Körper für 9 Monate zur Verfügung stellen sollen, um Paaren ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Diese Webseite will informieren und eine breite gesellschaftliche Debatte anregen, bevor Fakten geschaffen werden.
Was ist Leihmutterschaft?
Bei einer Leihmutterschaft wird keine Mutter verliehen, sondern eine Frau stellt ihren Körper zur Verfügung für andere. Sie trägt deren Baby aus – in der Regel gegen Bezahlung. Es wäre also treffender, von Gebärmuttervermietung zu sprechen als von Leihmutterschaft.
Man unterscheidet zwei Arten:
Bei der traditionellen Leihmutterschaft wird eine Frau mit dem Samen eines Mannes befruchtet, sie trägt ein gemeinsames Kind aus und gibt es anschließend an den Kunden ab. Alle Beziehungen zu dem Kind werden gekappt.
Bei einer kompletten Leihmutterschaft wird ein Baby im Reagenzglas produziert und in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt. Hierfür werden entweder die Ei- und Samenzelle der Kunden genommen – in diesem Fall ein Mann und eine Frau – oder das Paar kauft sich die Keimzellen dazu, die es benötigt.
Wie genau das Verfahren funktioniert, erklärt unser Video.
„Die sogenannte „Leihmutter“ soll und will keine vorgeburtliche Bindung zu dem Kind, das sie in sich trägt, aufbauen. Es wird ihr gleich nach der Geburt weggenommen. Jedem Hundwelpen wird mehr Recht auf Mama zugestanden als einem Kind, das von einer Leihmutter geboren wurde.“
Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) und Landesvorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CdL) in Hessen.