Warum ist Leihmutterschaft überhaupt ein Thema?
Die „Leihmutterschaft“ ist zwar noch in Deutschland verboten, aber sie wird nicht nur von Prominenten mit ausreichend finanziellen Mitteln genutzt. Sicher ist: Bei diesem Verfahren leiht niemand für ein Kind eine Mutter, das sonst keine Mutter hätte, sondern bezahlt dafür, dass eine Frau ein Kind austrägt, das man ihr dann wegnimmt um es selbst großzuziehen.
Wir fragen daher: Wem nutzt Leihmutterschaft, und wem schadet sie?
Diese Webseite will informieren, bevor Fakten geschaffen werden. Sie will vor allem dazu dienen, die zu schützen, die in der Diskussion so gut wie nie gehört werden: die betroffenen Kinder. Wir wollen ihnen eine Stimme geben.
Was ist Leihmutterschaft?
Bei einer Leihmutterschaft wird keine Mutter verliehen, sondern eine Frau stellt ihren Körper zur Verfügung für andere. Sie trägt deren Baby aus – in der Regel gegen Bezahlung. Sie vermietet also ihren Körper, aber sie verleiht sich nicht als Mutter.
Man unterscheidet zwei Arten:
Bei der traditionellen Leihmutterschaft wird eine Frau mit dem Samen eines Mannes befruchtet, sie trägt ein gemeinsames Kind aus und gibt es anschließend an den Kunden ab. Alle Beziehungen zu dem Kind werden gekappt.
Bei einer kompletten Leihmutterschaft wird ein Baby im Reagenzglas produziert und in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt. Hierfür werden entweder die Ei- und Samenzelle der Kunden genommen – in diesem Fall ein Mann und eine Frau – oder das Paar kauft sich die Keimzellen dazu, die es benötigt.
Wie genau das Verfahren funktioniert, erklärt unser Video.
Leihmutterschaft durch die Hintertür?
Die Abgeordneten des Europaparlaments stimmten am 14. Dezember für ein EU-Elternschaftszertifikat. Dieses Zertifikat schließt ausdrücklich auch solche Kinder ein, die von einer Leihmutterschaft ausgetragen wurden. Es ermöglicht es den Bestelleletern, sich als Eltern dieses Kindes eintragen zu lassen. Damit wird die nationale Gesetzgebung in einigen europäischen Ländern ausgehebelt. In Deutschland ist Leihmutterschaft bisher nicht legal, aber ein solches Zertifikat ermöglicht es deutschen Bestelleltern, dennoch Kinder im Ausland produzieren zu lassen und problemlos die Elternschaft anerkennen zu lassen. Damit wird einem europäischen Leihmutterschaftsmarkt Tür und Tor geöffnet.
Mehr Informationen zu diesem Zertifikat, und warum die Verabschiedung der entsprechenden Verordnung nicht im Sinne Europas und der Menschenwürde ist, erfahren Sie hier. Die entscheidende Frage ist: Wer sind die Eltern?






„Die sogenannte „Leihmutter“ soll und will keine vorgeburtliche Bindung zu dem Kind, das sie in sich trägt, aufbauen. Es wird ihr gleich nach der Geburt weggenommen. Jedem Hundwelpen wird mehr Recht auf Mama zugestanden als einem Kind, das von einer Leihmutter geboren wurde.“
Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) und Landesvorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CdL) in Hessen.