Erst das Kind.
Warum Leihmutterschaft ein wichtiges Thema ist

Der Begriff „Leihmutter“ ist irreführend. Weder wird hierbei eine Frau als Mutter behandelt, noch wird eine solche ausgeliehen. Vielmehr trägt eine Frau ein Baby für andere aus und gibt das Kind gleich nach der Geburt ab.

„Leihmutterschaft“ verstößt gegen mehrere deutsche Gesetze. Es ist verboten, menschliche Embryonen einer anderen Frau einzusetzen als der, die ihre biologische Mutter ist. Es ist auch verboten, Adoptionen gegen Geld zu vermitteln. Dennoch wird „Leihmutterschaft“ in Deutschland beworben, und sie wird von Personen mit ausreichend finanziellen Mitteln genutzt – auch von Politikern. So zuletzt von den beiden Bundestagsabgeordneten Hendrik Streeck und Jens Spahn (beide CDU).

Wir fragen daher: Wem nutzt Leihmutterschaft, und wem schadet sie?

Diese Webseite will informieren. Unser besonderes Anliegen ist es dabei, diejenigen im Blick zu haben, die überhaupt nicht gefragt werden: Die Kinder, die aus Leihmutterschaft entstehen.

Jens Spahn ist inzwischen als Fraktionsvorsitzender der CDU Bundestagsfraktion und als Bezirksvorsitzender Münster zurückgetreten.
Verboten, aber straffrei möglich

Trotz des deutschen Verbots ist es also möglich, Leihmutterschaftsverfahren im Ausland in Anspruch zu nehmen und sich als Eltern des Kindes eintragen zu lassen. Je nachdem, welche Verträge geschlossen wurden, muss weder die Eizellspenderin noch die Leihmutter in einer Urkunde erwähnt werden. Das Kind selbst hat so nur dann eine Möglichkeit, zu erfahren woher es kommt, wenn die Bestelleltern dies zulassen.

Wie verläuft ein Leihmutterschaftsverfahren?

Bei der traditionellen Leihmutterschaft stellt eine Frau nicht nur ihren Körper, sondern auch die Eizelle zur Verfügung. Sie ist also auch die biologische Mutter des Kindes, das sie an die Bestelleltern abgibt. Oft wird hierfür ein in-Vitro Fertilisationsverfahren genutzt.

Bei einer kompletten oder gestationellen Leihmutterschaft wird ein in vitro gezeugter Embryo in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt. Hierfür werden entweder die Ei- und Samenzelle der Kunden genommen – in diesem Fall ein Mann und eine Frau – oder das Paar kauft sich die Keimzellen dazu, die es benötigt.

Wie genau das Verfahren funktioniert, erklärt unser Video.

Die Leihmutter soll und will keine vorgeburtliche Bindung zu dem Kind, das sie in sich trägt, aufbauen. All seine Versuche, mit ihr während der Schwangerschaft in Kontakt zu treten, muss sie unbeantwortet lassen.

Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA).