Stopp Leihmutterschaft
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Am 14. Dezember stimmt das Europaparlament über das Elternschaftszertifikat ab. Es sieht ausdrücklich vor, dass Paare, die in anderen Staaten ein Kind bei einer Leihmutter bestellt haben, als Eltern dieses Kindes eingetragen werden können. Damit steht dieses Zertifikat im Widerspruch zur Rechtsprechung in einigen Mitgliedsstaaten, so auch in Deutschland.

Was soll das Elternschaftszertifikat leisten?

Ziel des Zertifikats ist es vorrangig, den Verwaltungsaufwand für Familien zu verringern, die sich in grenzüberschreitenden Situationen befinden. Möglicherweise ist es nicht einfach, die rechtlichen Dokumente, die die Beziehung eines Minderjährigen zu einem Elternteil bescheinigen, zu erhalten, manchmal ist die Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten schwierig. Dies soll das Zertifikat  nun erleichtern. Allerdings schließt es ausdrücklich Kinder mit ein, die durch Leihmutterschaft entstanden sind. Das Zertifikat soll über eine zentrale digitale europäische Plattform abrufbar sein.

Warum ist dieses Zertifikat juristisch problematisch?

Die Familiengesetzgebung fällt ausdrücklich nicht in den Kompetenzbereich der EU, sondern obliegt den Mitgliedsstaaten. Ein solches Zertifikat würde alle EU Staaten dazu verpflichten, Personen in allen möglichen Familienkonstellationen als Elternteile eines Kindes anzuerkennen, auch wenn das die eigene Gesetzgebung nicht hergibt. Die EU Kommission hat also das Ziel, diese nationale Gesetzgebung zu umgehen. Dass es genau darum geht, durch Leihmutterschaft produzierte Kinder als die eigenen Nachkommen eintragen zu lassen, auch wenn keine biologische Beziehung zu ihnen besteht, hat der Justizkommissar Didier Reynards mehrfach bestätigt.

Was können Sie tun?

Sie können sich an Ihre Europaabgeordneten wenden und sie darum bitten, der Verordnung für dieses Elternschaftszertifikat nicht zuzustimmen. Eine Liste der Europaabgeordneten und ihrer Anschriften und Email-Adressen finden Sie hier.

Dies ist ein Musterbrief: 

am 14. Dezember stimmt das Europaparlament über das Elternschaftszertifikat ab. Es sieht ausdrücklich vor, Paare, die in anderen Staaten ein Kind bei einer Leihmutterschaft bestellt haben, als Eltern dieses Kindes anerkennen zu lassen. Das europäische Elternschaftszertifikat steht im Widerspruch zur Rechtsprechung in einigen Mitgliedsstaaten, so auch in Deutschland.

Der EU-Kommissar für Justiz, Didier Reynders, hat bei zwei Gelegenheiten eingeräumt, dass der Verordnungsvorschlag zu diesem Zertifikat mit der Leihmutterschaft zusammenhängt. In einer schriftlichen Antwort auf eine vorrangige Anfrage (Artikel 138), die von italienischen Abgeordneten gestellt wurde, schrieb Kommissionsmitglied Reynders am 5. Mai 2022: „Die Kommission bereitet derzeit eine Initiative zur Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten vor, die auch Fragen des internationalen Privatrechts in Bezug auf Leihmutterschaft umfassen könnte“.  Am 9. Januar 2023 erklärte Reynders im JURI-Ausschuss, dass „der Vorschlag Kinder, die aus einer Leihmutterschaft hervorgegangen sind, nicht ausschließt. Die Nichtberücksichtigung der Leihmutterschaft würde einen ausdrücklichen Ausschluss im Vorschlag erfordern, was dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung zuwiderlaufen würde.“

In einer beachtlichen Verdrehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte formuliert der Entwurf: „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Artikel 8 der Konvention dahingehend ausgelegt, dass alle Staaten in seinem Zuständigkeitsbereich verpflichtet sind, die im Ausland begründete rechtliche Eltern-Kind-Beziehung zwischen einem durch Leihmutterschaft geborenen Kind und dem biologischen Wunschelternteil anzuerkennen und einen Mechanismus für die rechtliche Anerkennung der Eltern-Kind-Beziehung zum nicht-biologischen Wunschelternteil vorzusehen.” (Proposal for Regulation, n° 18, p. 24).

Und weiter heißt es: ““Der Vorschlag steht auch im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens vorsieht, sowie mit der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, auch in Bezug auf die Anerkennung von Kindern, die durch Leihmutterschaft geboren wurden“.

In diesen beiden Zitaten werden die Entscheidungen verzerrt. Keinesfalls legt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Menschenrechtskonvention als ein Instrument aus, mit dem unabhängig von der genetischen Beziehung die Elternschaft einer Person für ein durch Leihmutterschaft geborenes Kind anerkannt werden kann. Vielmehr hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt anerkannt, dass die Mitgliedstaaten das Recht haben, die Anerkennung der Elternschaft im Rahmen von Leihmutterschaftsverträgen zu verweigern. So entschied der EGMR, dass Island das Recht hat, zwei beauftragende Personen nicht als Eltern eines in den Vereinigten Staaten gekauften Kindes anzuerkennen (Rechtssache Valdís Fjölnisdóttir gegen Island, 2021). In ähnlicher Weise entschied die Große Kammer des EGMR, dass Italien zu Recht die Anerkennung der Elternschaft eines in Russland bei einer Leihmutterschaft bestellten Kindes verweigerte (Paradiso Campanella gegen Italien, 2017).

Aus gutem Grund hat das Europäische Parlament im Oktober Leihmutterschaft als eine Form des Menschenhandels gebrandmarkt. Die europäische Anerkennung der Elternschaft für ein Kind, das von einer Leihmutter ausgetragen wurde, bedeutet aber: Kinder kann man produzieren lassen. Frauen kann man auf diese Weise ausbeuten. Leider bedeutet sie auch: Es kann in Europa ein großer Leihmutterschaftsmarkt entstehen. Kinderhandel ist möglich.

Bitte verhindern Sie, dass durch die Anerkennung des europäischen Elternschaftszertifikats in dieser Form Leihmutterschaft durch die Hintertür in allen Ländern Europas erlaubt wird. Häufig wird argumentiert, Leihmutterschaft sei eine großzügige Geste, die es ungewollt kinderlosen Paaren ermögliche, ihren Wunsch nach einem Kind zu erfüllen. So leidvoll es auch ist, keine eigenen Kinder bekommen zu können, so muss doch gesagt werden: Der Preis, den Leihmütter und die Kinder hierfür zahlen müssen, ist einfach zu hoch. Leihmütter riskieren ihre Gesundheit, jede Schwangerschaft hinterlässt unwiderrufliche körperliche Spuren. Die enge vorgeburtliche Bindung zwischen Mutter und Kind ist gut erforscht, wie zerstörerisch es auf die Psyche des Kindes wirkt, wenn es dieser ersten Bezugsperson, die es neun Monate lang geborgen hat, entrissen wird, dringt immer deutlicher zutage.

Ich vertraue darauf, dass Sie sich auf europäischer Ebene für die Menschenwürde auch für Frauen außerhalb der EU einsetzen. Ich vertraue darauf, dass Sie Kinder respektieren und schützen. Gerne stehe ich für weitere Fragen und Erklärungen zur Verfügung. Weitere Informationen, insbesondere auch das bewegende Statement einer jungen Frau, die per Leihmutterschaft produziert wurde, finden Sie auf www.stoppleihmutterschaft.de .

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