Verurteilte Sexstraftäter werden Väter durch Leihmutterschaft

Die New York Sun veröffentlichte am 26. Januar einen aufrüttelnden Bericht – er macht deutlich, dass die globale Leihmutterschaftsindustrie von rechtlichen Lücken lebt. Und genau diese Lücken ziehen jene an, die Frauen und Kinder ausnutzen wollen. Während Adoption fast überall strengen Prüfungen, Eignungstests, Hintergrundchecks und staatlicher Aufsicht unterliegt, können Menschen, die Leihmutterschaft nutzen, in vielen Ländern nahezu ohne Kontrolle agieren. Wer genug Geld hat, findet Agenturen und Kliniken, die gegen entsprechende Bezahlung bereitstehen – ganz ohne systematische Prüfung, ob die Beteiligten vertrauenswürdig sind oder die Interessen des Kindes im Vordergrund stehen.

Ein verurteilter Sexualstraftäter in den USA und ein Missbrauchsprozess in den Niederlanden machen sichtbar, was das Adoptionsrecht verhindern soll – und die Leihmutterschaftsindustrie trotzdem ermöglicht.

In Pennsylvania erhielt der registrierte Sexualstraftäter Brandon Keith Mitchell über ein kommerzielles Leihmutterschaftsarrangement ein Neugeborenes – ganz legal. Was im Adoptionsverfahren an hohen Hürden existiert (Hausbesuche, psychologische Gutachten, Offenlegung der gesamten Biografie), spielte hier keine Rolle; die Logik war die eines „High-End-Servicevertrags“: Wer zahlt, bekommt. Parallel dazu steht in den Niederlanden ein Mann vor Gericht, der ein durch Leihmutterschaft „erworbenes“ Kleinkind sexuell missbraucht haben soll – ein weiterer Fall, der zeigt, wie leicht Kinder in hochriskante Situationen geraten, wenn niemand systematisch prüft, wer sich über Leihmutterschaft Zugang zu ihnen verschafft.

Die Bioethikerin Kallie Fell bringt es auf den Punkt: International gibt es kein einheitliches System, das die Wunscheltern bei Leihmutterschaft so prüft, wie es bei Adoption Standard ist. In der Praxis ist die einzige „universelle Voraussetzung“ oft die Zahlungsfähigkeit – Hintergrundchecks, Hausbesuche, Kindeswohlprüfungen sind die Ausnahme, nicht die Regel. In den USA kommt ein föderales Flickwerk dazu: Einige Bundesstaaten kennen gewisse Mindeststandards, andere gar keine – ein Eldorado für „Jurisdiktions-Shopping“, bei dem sich internationale Kundschaft die lockersten Regeln aussucht.

Getrieben wird das System von starken finanziellen Anreizen. Agenturen, Kliniken, Anwälte und Broker verdienen an jedem erfolgreich vermittelten Vertrag, teilweise im hohen fünfstelligen Bereich. Wo Umsatz und Effizienz belohnt werden, geraten gründliche Prüfungen leicht ins Hintertreffen. Kritiker warnen deshalb, dass hier eine Kinder- und Frauenindustrie entstanden ist, in der das Geschäftsmodell strukturell dazu verleitet, Risiken für Kinder und Leihmütter kleinzureden.

Besonders brisant ist die Nähe zur Definition von Kinderhandel. Nach UN‑Standards kann ein „Verkauf eines Kindes“ vorliegen, wenn ein Kind gegen Bezahlung übertragen wird – genau diese Elemente sind in vielen kommerziellen Leihmutterschaftsverträgen vorhanden: Transfer des Kindes, erhebliche Geldflüsse, und die Kopplung von Zahlung und Herausgabe des Babys. Kritiker sprechen daher von Kindern als „Endprodukt einer bezahlten Transaktion“ und fordern, das endlich klar zu benennen.

Der Artikel stellt am Ende die entscheidende Frage nach der Verantwortung: Wenn ein Kind bei einem Missbrauchstäter landet, wer trägt dann die Schuld – nur der Täter, oder auch die Agentur, die Klinik, der Anwalt, die den Weg dahin geebnet haben? Kallie Fell fordert, dass alle beteiligten Akteure rechtlich haftbar gemacht werden können, so wie es in anderen Bereichen von Medizin und Adoption längst Standard ist. Solange Leihmutterschaft aber in einer Grauzone zwischen „Servicevertrag“ und Kinderhandel bleibt, werden genau jene Predatoren angezogen, die lernen, das System perfekt auszunutzen.