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Verurteilte Sexstraftäter werden Väter durch Leihmutterschaft

Die New York Sun veröffentlichte am 26. Januar einen aufrüttelnden Bericht – er macht deutlich, dass die globale Leihmutterschaftsindustrie von rechtlichen Lücken lebt. Und genau diese Lücken ziehen jene an, die Frauen und Kinder ausnutzen wollen. Während Adoption fast überall strengen Prüfungen, Eignungstests, Hintergrundchecks und staatlicher Aufsicht unterliegt, können Menschen, die Leihmutterschaft nutzen, in vielen Ländern nahezu ohne Kontrolle agieren. Wer genug Geld hat, findet Agenturen und Kliniken, die gegen entsprechende Bezahlung bereitstehen – ganz ohne systematische Prüfung, ob die Beteiligten vertrauenswürdig sind oder die Interessen des Kindes im Vordergrund stehen.

Ein verurteilter Sexualstraftäter in den USA und ein Missbrauchsprozess in den Niederlanden machen sichtbar, was das Adoptionsrecht verhindern soll – und die Leihmutterschaftsindustrie trotzdem ermöglicht.

In Pennsylvania erhielt der registrierte Sexualstraftäter Brandon Keith Mitchell über ein kommerzielles Leihmutterschaftsarrangement ein Neugeborenes – ganz legal. Was im Adoptionsverfahren an hohen Hürden existiert (Hausbesuche, psychologische Gutachten, Offenlegung der gesamten Biografie), spielte hier keine Rolle; die Logik war die eines „High-End-Servicevertrags“: Wer zahlt, bekommt. Parallel dazu steht in den Niederlanden ein Mann vor Gericht, der ein durch Leihmutterschaft „erworbenes“ Kleinkind sexuell missbraucht haben soll – ein weiterer Fall, der zeigt, wie leicht Kinder in hochriskante Situationen geraten, wenn niemand systematisch prüft, wer sich über Leihmutterschaft Zugang zu ihnen verschafft.

Die Bioethikerin Kallie Fell bringt es auf den Punkt: International gibt es kein einheitliches System, das die Wunscheltern bei Leihmutterschaft so prüft, wie es bei Adoption Standard ist. In der Praxis ist die einzige „universelle Voraussetzung“ oft die Zahlungsfähigkeit – Hintergrundchecks, Hausbesuche, Kindeswohlprüfungen sind die Ausnahme, nicht die Regel. In den USA kommt ein föderales Flickwerk dazu: Einige Bundesstaaten kennen gewisse Mindeststandards, andere gar keine – ein Eldorado für „Jurisdiktions-Shopping“, bei dem sich internationale Kundschaft die lockersten Regeln aussucht.

Getrieben wird das System von starken finanziellen Anreizen. Agenturen, Kliniken, Anwälte und Broker verdienen an jedem erfolgreich vermittelten Vertrag, teilweise im hohen fünfstelligen Bereich. Wo Umsatz und Effizienz belohnt werden, geraten gründliche Prüfungen leicht ins Hintertreffen. Kritiker warnen deshalb, dass hier eine Kinder- und Frauenindustrie entstanden ist, in der das Geschäftsmodell strukturell dazu verleitet, Risiken für Kinder und Leihmütter kleinzureden.

Besonders brisant ist die Nähe zur Definition von Kinderhandel. Nach UN‑Standards kann ein „Verkauf eines Kindes“ vorliegen, wenn ein Kind gegen Bezahlung übertragen wird – genau diese Elemente sind in vielen kommerziellen Leihmutterschaftsverträgen vorhanden: Transfer des Kindes, erhebliche Geldflüsse, und die Kopplung von Zahlung und Herausgabe des Babys. Kritiker sprechen daher von Kindern als „Endprodukt einer bezahlten Transaktion“ und fordern, das endlich klar zu benennen.

Der Artikel stellt am Ende die entscheidende Frage nach der Verantwortung: Wenn ein Kind bei einem Missbrauchstäter landet, wer trägt dann die Schuld – nur der Täter, oder auch die Agentur, die Klinik, der Anwalt, die den Weg dahin geebnet haben? Kallie Fell fordert, dass alle beteiligten Akteure rechtlich haftbar gemacht werden können, so wie es in anderen Bereichen von Medizin und Adoption längst Standard ist. Solange Leihmutterschaft aber in einer Grauzone zwischen „Servicevertrag“ und Kinderhandel bleibt, werden genau jene Predatoren angezogen, die lernen, das System perfekt auszunutzen.

Papst Leo verurteilt Leihmutterschaft in Neujahrsansprache

Papst Leo XIV. hat in seinem jungen Pontifikat bereits deutlich gemacht, dass er die Leihmutterschaft entschieden ablehnt. In seiner ersten Neujahrsansprache vor dem beim Heiligen Stuhl akkreditierten Diplomatischen Korps stellte er Leihmutterschaft in eine Reihe mit Praktiken wie einem vermeintlichen „Recht auf Abtreibung“ und aktiver Sterbehilfe, die aus seiner Sicht den Ursprung und die Entwicklung des menschlichen Lebens untergraben.

Kern seiner Kritik ist die Kommerzialisierung von Schwangerschaft und Geburt. Wenn eine Schwangerschaft zur verhandelbaren Dienstleistung und ein Kind zum Ergebnis eines Vertrages wird, sieht Leo XIV. die Würde sowohl der Frau als auch des Kindes verletzt. Die Frau werde auf ein Mittel zur Erfüllung fremder Wünsche reduziert, das Kind auf ein „Produkt“, das bestellt, geplant und geliefert werden soll – eine Logik, die in seinen Augen unvereinbar ist mit der christlichen Vorstellung vom Menschen als Person, nie als Objekt.

Dabei knüpft der Papst an die Linie seiner Vorgänger an, setzt aber eigene Akzente, indem er die Frage der Leihmutterschaft ausdrücklich in einen menschenrechtlichen Kontext stellt. Er spricht damit nicht nur Gläubige an, sondern richtet sich auch an Staaten und internationale Organisationen, die aus seiner Sicht den Mut finden sollten, Formen der biopolitischen und biotechnischen Vermarktung des Lebens klare Grenzen zu setzen. Wer die Menschenwürde ernst nehme, könne sich nicht damit zufriedengeben, Leihmutterschaft nur national zu regulieren, während gleichzeitig ein globaler Markt auf Kosten vulnerabler Frauen und Kinder wächst.

Für die aktuelle bioethische Debatte ist Leo XIV.s Position damit ein deutliches Signal: Leihmutterschaft ist für ihn nicht nur eine moralische Grenzverletzung, sondern ein Symptom dafür, dass der Schutz des Lebens immer stärker in Konkurrenz zu Marktinteressen gerät. Seine Botschaft an Politik und Gesellschaft lautet, kurz gesagt: Wo der Wunsch nach einem Kind dazu führt, dass Schwangerschaft und Geburt vertraglich organisiert und verkauft werden, ist eine rote Linie überschritten, die im Namen der Menschenwürde verteidigt werden muss.