Leihmutterschaft durch die Hintertür? Das Europäische Elternschaftszertifikat
Das Europäische Elternschaftszertifikat klingt harmlos technisch – tatsächlich geht es um einen tiefen Eingriff in das Verständnis von Elternschaft in Europa. Hinter dem Vorschlag der EU-Kommission verbirgt sich die Idee, dass jede einmal in einem Mitgliedstaat begründete Elternschaft automatisch in allen anderen Staaten anerkannt werden soll – unabhängig davon, ob das Kind auf natürlichem Wege, per Samenspende, Eizellspende oder Leihmutterschaft entstanden ist.
Kern des Projekts ist ein einheitliches „Europäisches Elternschaftszertifikat“, das als grenzübergreifender Nachweis dienen soll. Formal ersetzt es zwar nicht nationale Urkunden, faktisch setzt es aber einen starken Druck: Was in einem Staat als Elternschaft anerkannt wird, müssten alle anderen übernehmen – auch wenn es ihrem Familien- und Verfassungsrecht widerspricht. Damit würde die EU durch die Hintertür eine Vereinheitlichung heikler bioethischer Fragen vorantreiben, ohne dass es dafür eine breite gesellschaftliche Debatte in allen Mitgliedstaaten gab.
Problematisch ist besonders, dass der Vorschlag bewusst „neutral“ gegenüber der Art der Zeugung bleibt. Das bedeutet: Auch Konstellationen, die auf Leihmutterschaft beruhen, würden mit dem Zertifikat abgesichert und in allen Staaten durchsetzbar, selbst dort, wo Leihmutterschaft ausdrücklich verboten ist. Staaten, die Leihmutterschaft aus Gründen der Menschenwürde untersagen, müssten dann Elternschaftsanerkennungen akzeptieren, die genau auf dieser Praxis beruhen – ein klarer Wertungswiderspruch. Kritiker warnen zu Recht, dass so das faktische Ergebnis ausbeuterischer Reproduktionspraktiken rechtlich zementiert wird, während die dahinterstehenden Märkte weiter wachsen.
Lebensrechtliche und familienpolitische Verbände sehen daher weniger ein „Service-Dokument“ für Familien, sondern einen Hebel zur Neudefinition von Elternschaft durch europäisches Recht. Was als Schutz von Kindern verkauft wird, könnte in der Praxis dazu führen, dass Kinderrechte hinter den Ansprüchen Erwachsener zurückstehen: Wer einmal irgendwo als „Elternteil“ eingetragen ist, soll überall gelten – unabhängig davon, ob das Herkunftsland die zugrunde liegende Praxis (z.B. Leihmutterschaft) als menschenwürdig ansieht. Gerade aus Sicht des Lebensrechts ist klar: Ein Europa, das Kinder und Frauen vor der Logik des Reproduktionsmarkts schützen will, darf sich nicht auf ein technisches Zertifikat reduzieren lassen, das problematische Konstellationen nachträglich glattzieht, statt ihre Ursachen zu bekämpfen.

Kaminski
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